Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – ohne Tretkurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
Theorie
Mindestumfang Theorieunterricht
Grundstoff: Gesonderter Kurs 6 (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praxis
bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa. Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr