 Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung : maximal 35 KW, Verhältnis Leistung zu Leermasse 0,2 KW/kg
 
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer Führerschein: 15 Jahre
Geltungsdauer Fahrerlaubnis: unbefristet
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klassen: A1, AM
Für die Zweirad – Ausbildung wird die komplette Schutzkleidung in verschiedenen Größen zur Verfügung gestellt. (S – XXL)
 
| Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min)
 | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
 | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1
 | Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre
 | Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens zwei Jahre
 | 
| Grundunterricht | 12 | 6 | 6 | Kein Pflichtunterricht1 | 
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | 4 | Kein Pflichtunterricht1 | 
| Gesamt | 16 | 10 | 10 | — | 
 
| Mindestumfang der Sonderfahrten (Dauer jeweils mind. 45 Min)
 | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
 | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse, ausgenommen A1
 | Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als zwei Jahre
 | Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens zwei Jahre
 | 
| Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 5 | 5 | 5 | Kein Pflichtunterricht1 | 
| Schulung auf Autobahnen oder auto- bahnähnlichen Kraftfahrstraßen
 (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
 | 4 | 4 | 2 | Kein Pflichtunterricht1 | 
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 | 1 | Kein Pflichtunterricht1 | 
| Gesamt | 12 | 12 | 6 | — | 
 
1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.