Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
|
Theoretische und praktische Ausbildung
Mindestumfang Theorieunterricht
Mindestumfang der Sonderfahrten
|
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17 Geltungsdauer: ohne Befristung
|
Theoretische und praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Mindestumfang der Sonderfahrten
|
a) Zugmaschinen mit einer bbh bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h. |
Theoretische und praktische Ausbildung
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. |