• Klasse B

 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet die Klassen: L, M, S

 

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

 Mindestumfang Theorieunterricht

  Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 2 2
 Gesamt: 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

  • Praxis:

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- und Landstraßen
Schulung auf der Autobahn 4
Schulung bei Dämmerung / Dunkelheit 3
 Gesamt: 12

  • Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

Mindestalter: 18, beim begleitenden Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet die Klasse: L, M, S

 

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

  • Praxis:

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- und Landstraßen
Schulung auf der Autobahn 1
Schulung bei Dämmerung / Dunkelheit 1
 Gesamt: 5

  • Klasse L

a) Zugmaschinen mit einer bbh bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge( Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine
 

Theoretische und praktische Ausbildung            

  • Theorie:
Mindestumfang Theorieunterricht Ohne Vorbesitz anderer Klassen Mit Vorbesitz anderer Klassen 
Grunduntericht 12 6
Klassenspezifischer Untericht 2 2
 Gesamt: 14 8

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

  • Praxis:

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.