|
"Kraftfahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, bei der Klasse D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden."
- Mindestalter 21 Jahre.
- Fahrerlaubnis befristet auf 5 Jahre.
- Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich.
- Außerdem berechtigt die Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE, C1E vei Vorbesitz con C1.
|
Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische Mindestausbildung:
| |
Bei Vorbesitz von Klasse |
| Grundunterricht |
entfällt |
| Klassenspezifischer Unterricht |
| Gesamt (Doppelstunden zu 90 Minuten): |
| |
Bei Vorbesitz von Klasse entfällt |
| Grundausbildung |
4 |
| Bundes- und Landstraßen |
3 |
| Autobahnen |
1 |
| Dämmerung & Dunkelheit |
1 |
| Gesamt |
9 |
|